Nachfolgend können Sie Ihre anmeldepflichtigen Geräte anmelden.
Hinweis: Eine oder mehrere Ladestationen, die einzeln oder gemeinsam mehr als 11 kW Leistung aus dem Netz beziehen können, dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Netzbetreibers installiert und betrieben werden. Die Neuregelung des §14a EnWG betrifft alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb gehen und mindestens 4,2 kW Leistung aufweisen.